Sicherheit und Arbeitsschutz – Baustellenverordnung im Fokus
Manche Gesetze und Regelwerke sind nicht gerade für ihre praktische Zugänglichkeit bekannt - trotzdem haben sie vor allem im Arbeitsalltag eine wichtige Funktion. Im Fall der Baustellenverordnung schützt diese bei komplexen Bauprojekten sogar Leben. Sie legt einen Sicherheitsrahmen für den Arbeitsschutz auf Baustellen fest, auf den sich Arbeiter und Bauherren bei korrekter Anwendung verlassen können.
Wir stellen in diesem Artikel die maßgeblichen Bestandteile der Baustellenverordnung vor und zeigen, welche Pflichten sich daraus für Baustellen und -projekte ableiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Baustellenverordnung regelt sicherheitsrelevante Aspekte von Baustellen
- Sie enthält konkrete Anforderungen und Pflichten zur Baustellenorganisation
- Softwareunterstützung hilft bei der Umsetzung und Kontrolle komplexer Vorgaben
Was ist die Baustellenverordnung?
Allgemeine Bestimmungen für Arbeitsplätze und deren Sicherheitsanforderungen finden sich in Deutschland im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – das allerdings nicht alle Aspekte komplexer Bauprojekte abdeckt. Die Baustellenverordnung (BaustellV) ergänzt das Gesetz um konkrete Maßgaben für Baustellen, in Österreich finden sich ähnliche Vorgaben im Baustellenkoordinationsgesetz und in der Schweiz in der Bauarbeitenverordnung (BauAV).
Was genau mit den dazugehörigen Begriffen „Baustelle“, „Bauliche Anlage“ und „Änderung einer baulichen Anlage“ gemeint ist, wird in der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 10 „Begriffsbestimmungen“ konkretisiert.
Es ist ein grundlegendes Regelwerk, das die Sicherheit und Ordnung auf Baustellen gewährleistet. Sie bildet eine unerlässliche Grundlage, um potenzielle Gefahren und Risiken auf Baustellen zu minimieren und gilt als Rahmenwerk des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten. Die Verordnung wurde geschaffen, um eine klare Struktur für den Umgang mit Baustellen zu schaffen und die Verantwortlichkeiten aller beteiligten Parteien festzulegen.
Was beinhaltet die Baustellenverordnung?
Sie enthält eine Vielzahl von Vorschriften und Bestimmungen, die von Bauherren, Arbeitgebern, Auftraggebern, Planern und ausführenden Unternehmen gleichermaßen einzuhalten sind – schon bei der Einrichtung der Baustelle. Diese betreffen unter anderem die Bereiche Arbeitsorganisation, Sicherheitsmaßnahmen, Schutzmaßnahmen und die Koordination der verschiedenen Gewerke auf der Baustelle. Die Regeln zum Arbeitsschutz sind besonders dann wichtig, wenn es Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber betrifft, die Arbeiten an der baulichen Anlage gleichzeitig oder nacheinander durchführen.
Ein zentraler Aspekt ist die Verpflichtung zur Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans. Dieser SiGe-Plan muss bereits in der Planungsphase einer Baustelle erstellt und während der gesamten Bauzeit aktualisiert und umgesetzt werden. Er legt konkrete Maßnahmen fest, um Gefahren zu erkennen und zu beseitigen sowie Unfälle und Gesundheitsbeeinträchtigungen zu verhindern.
Die Baustellenverordnung sieht außerdem vor, dass auf größeren Baustellen mit Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber ein Sicherheitskoordinator bestellt werden muss. Die Aufgaben des Koordinators, der für einen der Arbeitgeber tätig ist, liegen darin, die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen zu überwachen, Gefahrenpotenziale zu erkennen und frühzeitig zu handeln, um Unfälle zu vermeiden. Geeignete Koordinatoren zu bestellen ist, genauso wie die Vorankündigung bei der zuständigen Behörde, eine Tätigkeit, die vor dem eigentlichen Baubeginn durchzuführen ist.
Schweigen ist Silber, Kommunikation Projektgold
Neben organisatorischen Maßgaben legt die Baustellenverordnung auch einen kommunikativen Rahmen zur Zusammenarbeit fest. Regelmäßige Sicherheitsbesprechungen und Abstimmungen sind dabei essenziell, um alle Beteiligten über aktuelle Sicherheitsmaßnahmen und mögliche Risiken zu informieren und mögliche Gefahrenquellen zu identifizieren.
Die Baustellenverordnung trägt somit maßgeblich zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren auf Baustellen bei. Sie schafft klare Verantwortlichkeiten, fördert die Sicherheitskultur und trägt dazu bei, dass Bauprojekte effizient und im Idealfall ohne größere Zwischenfälle durchgeführt werden können.
Pflichten für ein sicheres Bauprojekt
Die Verordnung enthält neben dem SiGE-Plan und der Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitskoordinators eine Reihe weiterer Vorgaben, die von allen Projektbeteiligten gleichermaßen erfüllt werden müssen:
- Detaillierte Dokumentation: Die Baustellenverordnung verlangt die Erstellung und Aufbewahrung einer umfassenden Dokumentation, die alle sicherheitsrelevanten Informationen enthält. Dazu gehören der SiGe-Plan, Unterlagen zu Sicherheitsschulungen, Protokolle von Sicherheitsbesprechungen und Unfallmeldungen. Digitales Dokumentenmanagement kann die Organisation komplexer Datengrundlagen dabei massiv erleichtern.
- Schutzmaßnahmen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Die Verordnung schreibt vor, dass während der Ausführung des Bauvorhabens geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, um Gefahren während der Arbeiten zu minimieren. Dazu gehört auch die Bereitstellung der notwendigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) für alle Arbeitnehmer, die auf der Baustelle tätig sind.
- Schulungen: Die Verordnung verlangt, dass alle Mitarbeiter, die auf der baulichen Anlage arbeiten, angemessen geschult und unterwiesen werden. Sie müssen über die spezifischen Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen informiert sein, um ihre eigene Sicherheit und die ihrer Kollegen zu gewährleisten.
- Vorankündigung: Nicht vergessen werden sollte eine Vorankündung bei der zuständigen Behörde. Gemäß § 2 BaustellV ist „für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage überschreitet“, der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln.
Wie Viewpoint bei der Einhaltung der Baustellenverordnung helfen kann
Komplexe Bauprojekte benötigen eine besonders präzise Übersicht über alle sicherheitsrelevanten Faktoren – und einen Stand- und Aussichtspunkt, der genau das liefert. Dabei ist der Einsatz der richtigen Instrumente in Form geeigneter Softwareunterstützung wie Viewpoint von entscheidender Bedeutung. Egal, ob Sie die Aufgabe des Koordinators selbst wahrnehmen oder einen Dritten beauftragen, Viewpoint kann bei der Planung der Ausführung des Bauprojekts unterstützend helfen.
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Ein entscheidender Vorteil des Tools ist die Möglichkeit, Risikoregister zu erstellen und zu verfolgen. Risiken gehören zu jedem Bauprojekt dazu und deren frühzeitige Identifikation und proaktive Bewältigung sind essenziell für den Erfolg und die verordnungsgerechte Ausführung des Bauprojekts. Mit der Software haben Sie alle Risiken im Blick und können gezielt Maßnahmen ergreifen, um potenzielle Probleme zu minimieren und das Projekt voranzutreiben.
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